1. Geltung
Vision Studios - Inh. Columb Strack, erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Basis dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend AGB genannt), die Bestandteil des Leistungsvertrages werden. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Vision Studios bestätigt wurden. Mündliche Zusicherungen werden nicht Bestandteil des Leistungsvertrages.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Erstellung von Grafiken und/oder Programmieraufgaben und/oder Webseiten kommt per Email zustande. Die Annahme wird per Email bestätigt. Vision Studios ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Soweit sich Vision Studios zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers.

3. Vertragsdauer
Eine Kündigung von Verträgen mit Grafik/Programmier/Webseiten-Lieferverträgen kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Vision Studios behält sich unbeschadet der Geltendmachung fälliger Forderungen das Recht vor, bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Wochen eine Mahngebühr von 50,00 € in Rechnung zu stellen.

4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils nach Fertigstellung der Grafiken/Programmieraufgaben/Webseiten und wird per Email zugestellt. Die vereinbarte Summe ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig falls nicht anders auf der Rechnung angegeben. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen.

5. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
Die Änderung von Designentwürfen und die Schaffung und Vorlage weiterer Designentwürfe, werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen) oder die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Druckausführung, Versand) nimmt Vision Studios nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber bzw. Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Soweit Vision Studios auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber bzw. Verwerter Vision Studios von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist im Gesamtauftragswert enthalten, wird jedoch in der Rechnung gesondert aufgeführt. Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

6. Eigentum, Copyright, Markenrecht
Alle von Vision Studios erstellten Grafiken/Programmieraufgaben/Webseiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum von Vision Studios. Das Gleiche gilt für die Copyrightrechte. Vision Studios übernimmt keine Verantwortung für die erstellten Grafiken im Bezug auf Markenrechtsverletzungen. Die alleinige Verantwortung / Rechtspflicht bei einer Veröffentlichung auf Kundenseiten, liegt immer bei dem Webseitenbetreiber. Die Arbeiten (Designentwürfe und Layout) von Vision Studios sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung von Vision Studios dürfen dessen Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Mehrfachnutzungen der von Vision Studios erstellten Designentwürfe (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Designers. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Vision Studios. Über den Umfang der Nutzung steht Vision Studios ein Auskunftsanspruch zu.

7. Haftungsbeschränkungen
Lieferstörungen aufgrund höherer Gewalt, hat Vision Studios nicht zu vertreten. Der Kunde kann aus diesem Grunde keine Minderung seiner Leistungspflicht beanspruchen. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeit wird von Vision Studios nicht übernommen; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber bzw. Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Soweit Vision Studios auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von Vision Studios nicht ausgeschlossen.

8. Geheimhaltung und Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die von Vision Studios unterbreiteten Informationen als vertraulich.

9. Gestaltungsfreiheit
Für Vision Studios besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Die uns überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Vorraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

10. Belegexemplare
Von erstellten Websites, Grafiken oder Druckmedien sind Vision Studios Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer voranstehender Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsanwendung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ratingen / NRW. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Ratingen den 22. Januar 2011
Allgemeine Geschäftsbedingungen